Nachhaltigkeit in Unternehmen – Ernsthaft?

31. Okt 2023 | 0 Kommentare

Ernsthaftigkeit, ein angestaubtes Wort, eher aus vergangenen Zeiten, in denen Tugenden noch hochgehalten und manchmal sogar auch gelebt wurden. Blättert man mal so in den Wörterbüchern, erkennt man, dass sich hinter diesem Wort doch einige Eigenschaften verstecken, die man durchaus auch als modern bezeichnen kann: Entschlossenheit, Seriosität, Professionalität, Umsichtigkeit, Verantwortungsübernahme, Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit, aufrichtige Gesinnung, langer Atem, starker Willen und noch vieles mehr. Weiterhin wird der Begriff Ernsthaftigkeit mit Sachverhalten, Situationen und Herausforderungen assoziiert, die als schwer zu bewältigen und manchmal auch als gefährlich bezeichnet werden und sie deshalb eine besondere Ernsthaftigkeit erfordern. Bei dem Begriff der Ernsthaftigkeit geht es also um Eigenschaften, die sowohl das Verhalten als auch die (innere) Haltung eines Menschen betreffen, die notwendig sind, um große Herausforderungen, schwere Probleme und komplexe Aufgaben zu lösen. Als wesentliche Kategorien der Ernsthaftigkeit könnte man

    • eine umsichtige Entschlossenheit i. S. eines festen Willens, der aus tiefster Überzeugung herrührt, ein bestimmtes Ziel zu erreichen, ohne dabei den Blick nach rechts und nach links zu vergessen,
    • die Ehrlichkeit, i. S. einer ungeschönten Analyse des schwierigen Sachverhalts und
    • die Übernahme der Verantwortung, die mit den Folgen der Problemlösung einhergehen

bezeichnen. Womit wir beim Thema wären. Die Transformation eines Unternehmens in ein nachhaltiges Unternehmen ist so eine Herkulesaufgabe, die große Ernsthaftigkeit erfordert.

 

Randbedingungen der nachhaltigkeit

Grenzen des Wachstums

Die grundlegendste Randbedingung ist die normative Kraft des Faktischen. Fakt ist, dass seit dem Bericht des Club of Rome über die „Grenzen des Wachstums“ von 1972 die Folgen eines „weiter-so“ weltweit bekannt sind:  Wenn die Erderwärmung durch fossile Verbrennung und der Ressourcenverbrauch in der gleichen Geschwindigkeit und Intensität wie bis dahin weitergehen würden, und das taten sie, würde das die Lebensgrundlagen des Menschen zerstören. Damals hatte man diesen Bericht in der Politik durchaus auch betroffen zur Kenntnis genommen, aber ansonsten einfach so weiter gemacht wie bisher, weil der Bericht mit der konkreten, sinnlich erfahrbaren Lebenswirklichkeit der Menschen nur wenig zu tun hatte und weil es politisch und wirtschaftlich nicht opportun erschien, entsprechend zu handeln. Das änderte sich erst, als die Gletscher und Pole schmolzen, Extremwettereignisse und Schadensereignisse weltweit zunahmen, die Wissenschaft noch dringlicher vor den Gefahren des Ressourcenverbrauchs und der fossilen Verschmutzung warnten und auch gesellschaftlicher Druck auf Politik und Ökonomie zunahmen. Die Politik reagierte, musste reagieren. Die Grenzen des Wachstums und die Folgen einer globalisierten, arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung, in der Gewinne privatisiert werden, Risiken und Schäden sozialisiert oder auf wirtschaftlich schwächere „Partner“ externalisiert werden, traf zusehends auf die Lebenswirklichkeit der Menschen. Die Politik versuchte es erst mit eindringlichen Appellen und die Wirtschaft reagierte mit „freiwilligen Absichtserklärungen“. Weil diese nichts nützten, kamen die Gesetze.

 

EU-Regulatorik

Für europäische Unternehmen ist die EU-Gesetzgebung die zweite Randbedingung. Die wesentlichen Bestimmungen zu einer nachhaltigen Transformation der Wirtschaft in Europa sind:

    • Die EU-Taxonomie: Die EU-Taxonomie ist ein System, das Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitswirkungen klassifiziert. Mit entsprechenden Kriterien kann festgestellt werden, welche Aktivitäten nachhaltig sind und welche nicht. Hierzu werden aktuell insgesamt 6 Umweltziele definiert, die mit nachhaltigen Aktivitäten erreicht werden sollen. Ferner müssen Unternehmen im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung (s. CSRD) den Anteil ihrer Einnahmen und Ausgaben, die mit nachhaltigen Aktivitäten und Investments verbunden sind, darlegen und veröffentlichen. Nicht nachhaltiges Verhalten und nicht nachhaltige Investments sollen dadurch schrittweise reduziert werden.
    • Die CSR-Direktive (CSRD): Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 MA müssen ab 2025 (für das Jahr 2024) und Unternehmen mit mehr als 250 MA und einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio € müssen ab 2026 (für das Jahr 2025) ihre Nachhaltigkeitsbemühungen entsprechend einem einheitlichen und differenzierten Standard (European Sustainability Reporting Standard (ESRS)) darlegen. So müssen sie beispielsweise eine CO2-Bilanz aufstellen. Ebenso müssen sie sowohl umweltbezogene Risiken für ihre eigene Geschäftstätigkeit als auch die Risiken für Mensch und Umwelt durch ihre eigene Geschäftstätigkeit darlegen (sog. doppelte Wesentlichkeit). Aber auch kleinere Unternehmen sind als Lieferanten von berichtspflichtigen Unternehmen gefordert, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen darzulegen.
    • Das Lieferkettengesetz (LkSG): Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und das aktuell noch nicht verabschiedete EU-Lieferkettengesetz (ist aktuell in den Abschlussberatungen im sog. „Trilog“), das in einigen Belangen deutlich schärfer formuliert ist als das deutsche, soll nachhaltiges Verhalten entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellen. Es geht hier insbesondere um die Erfassung und Vermeidung ökologischer und sozialer Verstöße, Risiken und Menschenrechtsverletzungen innerhalb der gesamten Lieferkette, also bei allen Lieferanten und Unterlieferanten. Wie weit die „Reichweite“ der Sorgfaltspflichten der Unternehmen diesbezüglich geht, kann erst nach der Verabschiedung des EU-Gesetzes gesagt werden. Dennoch müssen die Unternehmen ihre nachprüfbaren Sorgfaltspflichten deutlich erhöhen. Das LkSG gilt ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1000 MA. Wie bei der CSRD sind aber auch kleinere Unternehmen als Lieferanten ihren Kunden, die dem LkSG unterliegen, gegenüber in der Pflicht, ihre Lieferanten wiederum hinsichtlich der sozialen und ökologischen Risiken zu bewerten.

Die EU-Regulatorik ist insoweit eine Zäsur in der globalisierten Wirtschaft, als die Unternehmen erstmalig „gezwungen“ werden, über das eigene Profiinteresse hinaus systematisch Verantwortung für Mensch, Gesellschaft und Umwelt zu übernehmen.

 

Nachhaltigkeitsrealitäten in Unternehmen

Greenwashing

Eine Realität ist Greenwashing. Für die allermeisten Unternehmen ist Nachhaltigkeit das Top-Thema im Marketing. So behaupten Unternehmen bereits klimaneutral zu sein oder, je nach Branche, bis 2030 oder 2040 klimaneutral zu werden oder klimaneutrale Produkte zu verkaufen (diese kann es aktuell so gut wie nicht geben!).  Tatsächlich sind solche Aussagen häufig nur eine Behauptung, weil das Unternehmen keine Belege dazu vorlegen kann, manchmal schlicht und einfach eine Lüge, weil bestimmte Verbräuche nicht mit einberechnet werden oder oft auch eine Irreführung, indem sich Unternehmen durch die Finanzierung sog. Kompensationsprojekte als „emissionsfrei“ oder „klimaneutral“ darstellen, deren Wirkungen tatsächlich aber weit unterhalb der versprochenen Emissionswerte liegen. Greenwashing ist v.a. das Gebaren großer Konzerne mit einem riesigen Marketingbudget (Shell, BP, Adidas, Microsoft, Audi, Nestle, Lufthansa, Apple, etc.). Erleichtert werden ihnen solche Behauptungen auch dadurch, weil es bislang keinen verbindlichen Standard darüber gibt, was eigentlich klimaneutral, nachhaltig o. ä. bedeutet und wer das zertifizieren und feststellen kann und wer eben nicht. Die EU hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, in dem die „Klimaneutral-Behauptung“ oder ähnliche Produktversprechen verboten werden, es sei denn, sie sind wissenschaftlich belegt. Das ist gut so. In den USA sind sie da weiter. Dort wurde kürzlich die DWS (Fondsverwalter der Deutschen Bank) zu einer Geldstrafe von 19 Mio. Dollar verurteilt, weil sie sich nachhaltiger gab als es dann tatsächlich war. Das ist noch besser.

 

Sichtweisen

Letztlich reagieren viele Unternehmen nur auf Vorgaben und „Direktiven“, manche handeln aus der ökonomischen Überzeugung heraus, dass sich Nachhaltigkeit „rechnet“ oder zumindest, dass Reputationsrisiken vermieden werden und wenige handeln aus Verantwortung und innerer Überzeugung (beispielhaft hier: Elobau für die Industrie, Vaude1 und Patagonia für den Handel).

Verschiedene Untersuchungen und Befragungen2 zeigen, dass die nachhaltige Transformation in Unternehmen überwiegend als zentrale, v.a. aber als eine von außen getriebene Managementaufgabe gesehen wird, die teils offensiv und gestaltend, teils defensiv und abwartend angenommen wird. Vor allem KMUs geben an, dass „sie im Moment andere Probleme haben“. Ebenso lehnen die meisten Unternehmen Greenwashing ab, vermuten aber gleichzeitig, dass Greenwashing in hohem Ausmaß betrieben wird. Als Ziele ihrer Nachhaltigkeitsanstrengungen geben die meisten Unternehmensführer die Vermeidung von Reputationsrisiken, bzw. die Erhöhung Ihres Reputations- und Imagefaktors, die Ermöglichung von neuen ertragreichen Business-Cases und auch die Reduzierung von Kosten v.a. im Energiebereich an. Sie machen aus der „Not der Regulatorik“ eine Tugend, hier, der Vermeidung von Nachteilen und der Ermöglichung von Vorteilen. Gleichzeitig beklagen viele Unternehmen einen erheblichen zusätzlichen Ressourcenaufwand, der mit den neuen gesetzlichen Vorgaben (z. B. Berichtspflichten) verbunden ist. Das Erfassen, Messen und Analysieren aller nachhaltigkeitsrelevanter Daten („Daten-Performance“) sehen sie als größte Herausforderung des „Nachhaltigkeitsthemas“ an.  Ebenso haben die meisten Unternehmen noch keinen richtigen Plan oder Ansatz, wie sie das Thema systematisch angehen sollen, obwohl dies mehrheitlich als strategisches Thema gesehen wird.

Gemeinsam ist den Haltungen der Unternehmen ein Moment der latenten Überforderung und eine eher kurz- und mittelfristig ausgerichtete ökonomische Betrachtung v.a. der Kosten und Chancen. Jedenfalls keine grundsätzliche, die anerkennt, dass eine nachhaltige Transformation der Unternehmen völlig unabhängig von Chancen und Risiken des eigenen Unternehmens nicht nur ein ökonomisches, sondern auch ein moralisches „Muss“ ist. So wie es für den Einzelnen ein „moralisches Muss“ ist, einem Verletzten zu helfen, natürlich ohne sich selber in Gefahr zu bringen, ist es die moralische Verpflichtung eines Unternehmens als gesellschaftlicher Akteur, einen angemessenen Beitrag zu guten Lebensbedingungen zu leisten. Eine ernsthafte Haltung würde darin bestehen, sich nicht nur „in die ökonomischen Notwendigkeiten zu ergeben“, also so viel wie nötig, sondern für die „Rettung der Welt“ so viel wie möglich zu machen. Hierzu könnte auch ein zumutbarer Verzicht auf Einkommen und Gewinn gehören.

 

Ernsthaftigkeit im Management

Ehrlichkeit ist ein wesentliches Kriterium der Ernsthaftigkeit. In Bezug auf die nachhaltige Transformation eines Unternehmens bedeutet das zunächst einmal anzuerkennen, dass eine solche Transformation, das heißt die umfassende Integration des ESRS-Standards

    • erhebliche zusätzliche personelle, zeitliche und sächliche Ressourcen benötigt,
    • die Lieferkette durch den Wegfall ökologisch und sozial schädlicher Vorprodukte verengt,
    • zusätzliche Kosten und zumindest kurzfristig eine Verringerung der Profitabilität und der Rendite verursachen kann und
    • eine Nachhaltigkeits-Strategie braucht, die auch das „Mitnehmen“ der Beschäftigten beinhaltet.

Antje von Dewitz, die geschäftsführende Eigentümerin von Vaude, beschreibt in der Wirtschaftswoche die Folgen eines Ignorierens der ESG-Kriterien und die sich daraus ergebende wirtschaftliche Besserstellung eines Unternehmens:

„Doch das liegt dann nicht unbedingt daran, dass das Unternehmen besser wirtschaftet, sondern dass es die ökologischen oder sozialen Kosten seiner Arbeit zum Teil auf andere abwälzt in Form von Ausbeutung und Umweltverschmutzung“,… „Das führt zu einer dramatischen Zuspitzung unserer globalen Probleme.“3

So gesehen hieße Ernsthaftigkeit im Management, dass es nicht reicht, „nur“ ein paar Solaranlagen aufs Dach zu schrauben, für soziale Projekte zu spenden und ansonsten alles wie bisher weiterlaufen zu lassen (Nachhaltigkeit als Add-On). Es bedeutet vielmehr, die ESG-Kriterien in den Kernbereich des Business, d. h. in alle wesentlichen Geschäftsprozesse und Organisationseinheiten (Einkauf, Logistik, Produktion, Marketing, Produktentwicklung, HR, Finance, etc.) zu integrieren. Nachhaltige Transformation eines Unternehmens betrifft im Kern folgende Bereiche:

    • Den Herstellungsprozess des Produkts oder der Dienstleistung,
    • Die Funktion des Produkts oder der Dienstleistung
    • Das „Soziale“

Eine Veränderung dieser Bereiche und der damit zusammenhängenden Prozesse zu mehr Nachhaltigkeit erfordert eine zusätzliche Organisationseinheit mit einem Gesamtverantwortlichen, der an der Geschäftsführung angebunden ist, und Sub-Verantwortliche in allen relevanten Organisationseinheiten und Geschäftsprozessen, um dort einwirken zu können. Gleichzeitig müssen die Sub-Verantwortlichen von einem entsprechenden Teil ihrer bisherigen Aufgaben entbunden werden. Ein „zusätzlich“, wie das so oft „üblich“ ist, wird nicht funktionieren und wäre ggü. den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch verantwortungslos. Insgesamt sollte diese Organisationseinheit als strategische Einheit nicht ins Tagesgeschäft eingebunden sein.

 

Nachhaltigkeit ernsthaft - Der Herstellungsprozess

 Beim Herstellungsprozess sind die wesentlichen Betrachtungsgegenstände

    • die Emissionen (Product Carbon Footprint (PCF), das alle Treibhausgase erfasst),
    • der Ressourcenverbrauch (Wasser, seltene Erden, Metalle, unbebaute Fläche, etc.),
    • die Wirkungen auf die soziale und ökologische Umwelt und
    • die menschenrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen,

die mit der Herstellung und der Nutzung des Produkts verbunden sind.

 

Emissionen und Ressourcen

Ernsthaftigkeit könnte hier bedeuten, dass man nicht nur, so wie das aktuell überwiegend üblich ist, die Emissionen des „eigenen Herstellungsprozess“ misst und den eigenen Product Carbon Footprint (PCF) z.B. durch regenerative Energiegewinnung reduziert, sondern hier auch die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet und die Lieferanten und Logistikpartner vertraglich auch auf eine Reduzierung des PCF verpflichtet.

Ebenso wichtig wäre es, den kompletten Ressourcenverbrauch (v.a. auch Vorprodukte und Betriebsmittel) und hier insbesondere auch den Verbrauch nicht-regenerativer oder nicht ausreichend regenerativer Ressourcen (z.B. auf Dauer Holz und Trinkwasser), ebenfalls entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erfassen und zu reduzieren. Wenn möglich, sollte eine Kreislaufwirtschaft implementiert werden. Hierzu gehört es auch, umweltschädliche Ressourcen und Verfahren, die beim Herstellungsprozess verwendet und eingesetzt werden, mit ihren Wirkungen auf die Umwelt zu identifizieren und zu qualifizieren (z.B. in der Land- und Fischereiwirtschaft, Bauwirtschaft, Pharma und Chemie, Bergbau, etc.). Auch wenn dies wegen eines aktuell noch bestehenden Mangels an öffentlich zugänglichen „Materialdaten“ deutlich aufwendiger und schwieriger ist als die Erfassung der Emissionen, sollten Unternehmen hier einen Einstieg zum Aufbau einer eigenen oder zur Nutzung externer Materialdatenbanken versuchen. Die Fraunhofer Gesellschaften wären hierfür z.B. ein guter Ansprechpartner.

Gesamthaft wäre eine solche Erfassung der Emissionen und der Ressourcen sowie der Wirkungen des Herstellungsprozesses auf die Umwelt eine sog. Ökobilanzierung (Life Cycle Assessments (LCA)). Eine solche anzustreben, wäre ein ernsthafter Versuch, das eigene Unternehmen nachhaltig zu transformieren.

Zur Erfassung der Emissionen, des Ressourcenverbrauchs und der Ökobilanz gibt es verschiedene anerkannte Verfahren (z. B ISO-Normen 14040 bzw. 14044, 14060, 14064 und 14067; Global Reporting Initiative (GRI) Standards) und auch digitale Tools zur konkreten Messung der Produktemissionen und zur Erstellung einer CO2-Bilanz (z.B. Ecocockpit, Tanso). Ebenso gibt es Tools zur Erstellung einer Ökobilanz (z.B. „Ökobilanzierung– Life Cycle Assessment LCA“ des Fraunhofer Instituts; „Umberto“ von iPoint).

 

Arbeitsbedingungen

In Bezug auf die sozialen Bedingungen bei den Lieferanten und Logistikunternehmen greift auch das neue Lieferkettensorgfaltsgesetz. Dieses hat teilweise die gleichen sozialen und ökologischen Zielrichtungen wie die CSR-Direktive, legt aber insgesamt nochmals einen deutlichen Schwerpunkt auf die menschenrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Situation in der gesamten Lieferkette (Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, Gesundheitsschutz, angemessener Lohn, etc.). Wie weit die Sorgfaltspflichten der Unternehmen („Reichweite der Verantwortung“), also bis zum wievielten Sublieferanten geht, ist aktuell noch nicht endgültig geklärt. Wie auch bei der Erfassung von Emissionen und Ressourcen gibt es mittlerweile auch KI-gestützte Tools zur Analyse und zum Monitoring von umwelt- und menschenrechtlichen Risiken in der Lieferkette. Auf Tools alleine sollte man sich aber nicht verlassen: Eine Menschenrechtsgruppe hat kürzlich stellvertretend für die Uiguren eine Beschwerde wg. der Verletzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) durch VW, Mercedes und BMW bei der BAFA eingelegt. Hintergrund sind angenommene Menschenrechtsverletzung bei Sublieferanten der drei Automobilisten im Gebiet der Uiguren und nicht ausreichend vorgenommene Untersuchungen der dortigen Verhältnisse durch diese Unternehmen.Grundsätzlich sind NGOs gute Kooperationspartner zur Überprüfung der menschenrechtlichen Situation und zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in den Lieferketten  (z. B. IJM in Bezug auf Sklaverei, Kinderarbeit, etc.)

Insgesamt geht es beim Herstellungsprozess erstmalig darum, die gesamte Wertschöpfungskette nach ihren ökologischen und sozialen Wirkungen zu analysieren, um diesbezügliche Risiken zu minimieren und Schäden zu verhindern. Eine Aufgabe, die vielen Unternehmen fremd ist, weil sie in der Vergangenheit wie selbstverständlich externalisiert wurde. In Anbetracht des Klimawandels und einer zumindest medialen und politischen Sensibilisierung für die vielfach vom „reichen Norden“ verursachten Ungerechtigkeiten und Disparitäten wird sich das nun ändern müssen. Die Unternehmen sind hierbei ein wesentlicher Hebel, weil teilweise Mitverursacher dieser Bedingungen. Sie könnten jetzt aber auch Teil der Lösung sein!

 

Nachhaltigkeit ernsthaft - Die Funktion des Produkts

Auch wenn die Funktion des Produkts insoweit in der Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette bereits enthalten ist, als auch soziale und ökologische Folgen nicht nur in der Herstellung, sondern auch in der Anwendung des Produkts reflektiert werden, sollte sie in Bezug auf die Gesamtstrategie und die Philosophie eines Unternehmens nochmals gesondert betrachtet werden. Was ist der Zweck meines Unternehmens? Wie, womit und wem helfe ich mit meinen Produkten oder mit meinen Dienstleistungen? Worin besteht der gesellschaftliche und ökologische Mehrwert meines Produkts oder verursacht das Produkt, die Dienstleistung gar einen Schaden an Umwelt und Gesellschaft als den beiden zentralen Referenzpunkten der Nachhaltigkeit?

 

„Gute Produkte“

Einmal ganz grob und undifferenziert: Ein Pharmaunternehmen, das Arznei gegen schwere und chronische Krankheiten herstellt, oder ein Messtechnikersteller, der hilft, Ressourcen zu messen und damit auch zu sparen, würde diese Fragen zunächst einmal zu Recht sicherlich positiver beantworten können als z. B. Hersteller von Süßigkeiten, Suchtmitteln, Plastikartikeln oder fossilen Brennstoffen. Bei einer differenzierteren Betrachtung stellen sich doch weitere Fragen. Für das Pharmaunternehmen z. B. die zutiefst ethische Frage nach der Preisbildung weltweit, differenziert nach Kaufkraft und Zugänglichkeit des Medikaments. Ist das Medikament gleichermaßen für Afrikaner und Europäer zu einem akzeptablen Preis verfügbar oder gibt es hier eine nationale Triage, um maximalen Profit zu erzielen (der Meistbietende erhält zuerst oder nur)? Für den Messtechnikhersteller stellt sich die Frage, welche Branchen und Unternehmen mit der Messtechnik unterstützt werden: Fossile Branchen oder „Versiegelungsbranchen“ beim „weiter so“ oder bei der Reduzierung ihrer fossilen Produktion und beim Aufbau neuer nicht fossiler Produktionslinien; die Lebensmittelindustrie bei der Erschließung und Bewirtschaftung von Wasserquellen zur Herstellung von Mineralwasser, wenn sie dadurch gleichzeitig den Kleinbauern in regenarmen Regionen regelrecht das Wasser abgräbt? Also auf den zweiten Blick könnte auch ein Unternehmen mit einem im Prinzip nachhaltigen Produkt nicht besonders nachhaltig sein. Es reicht also nicht nur aus, auf das Produkt an sich zu schauen, sondern auch auf seine weitere Verwendung.

 

„Schädliche Produkte“

Auch ein Hersteller von an sich gesundheitsgefährdenden Produkten (Glücksspiele, Alkohol, Süßigkeiten, Streamingdienste, Kommunikationsplattformen, etc.), die meistens aber auch eine Zufriedenheits-, Glücks- und Entlastungsfunktion haben, die natürlich auch jedem zugestanden werden soll, könnte sich die Frage stellen, ob der Umfang und die schiere Masse des Angebots nicht reduziert werden (die Dosis macht das Gift!) und stattdessen mit dem Produktwissen etwas anderes Nachhaltigeres produziert werden könnte? So könnte etwa die Süßwarenindustrie ihren Focus darauf richten, wie sie mit ihrem Wissen mehr (gesündere) zuckerfreie Süßigkeiten herstellt, statt „nur“ den Plastikanteil an ihren Verpackungen zu reduzieren, denn Zucker ist ein nationales Gesundheitsrisiko (Übergewicht, Diabetes, etc.), also überhaupt nicht nachhaltig.

Natürlich können Unternehmen ihren Kunden und deren Endverbraucher nicht vorschreiben, welches Produkt er oder sie benutzen oder produzieren soll, aber jedes Unternehmen kann für sich entscheiden, ob es sich an dieser Verwendung beteiligt oder eben nicht, auch unter Inkaufnahme eines Umsatzverlustes. Auch an dieser Stelle wird Nachhaltigkeit im Sinne einer „Entschlossenheit aus Überzeugung“ ernsthaft. 

 

Nachhaltigkeit ernsthaft - Das Soziale

In der Praxis wird das „Soziale“ in der Nachhaltigkeitsdebatte leider oft vernachlässigt. Wahrscheinlich, weil es der Bereich ist, der am wenigsten (kleinteilig) reguliert ist, außer, formal in der Lieferkette und in den einschlägigen Arbeitsschutzgesetzen und im Betriebsverfassungsgesetz. Schlagwortartig wird das Soziale in der Nachhaltig oft auch als CSR (Corporate Social Responsibility), also als gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen bezeichnet. Neben der rechtlich vorgegebenen Sicherstellung von Menschen,- Arbeitsschutz- und Arbeitnehmerrechten bei den Lieferanten und natürlich auch bei sich selbst, fokussieren sich Unternehmensaktivitäten dann im Rahmen von CSR hauptsächlich auf soziales Engagement und Charity-, Hilfs- und Spendenaktionen in ihrer Umwelt. Insgesamt richtet sich das Soziale meistens nach außen und nicht nach innen, ins eigene Unternehmen. Dabei ist doch „das Soziale“ als wesentliches Merkmal einer „Langlebigkeit eines Unternehmens“ die grundlegende Voraussetzung für nachhaltiges Wirken im Außen, in der Umwelt und in der Gesellschaft. Was also hält ein Unternehmen bei einem volatilen Umfeld auf Dauer (gesund) zusammen?

Es ist vor allem die Erfahrung guter Beziehungen, die die relevanten Stakeholder (MA, Eigentümer, Lieferanten und Kunden) erleben, und Entwicklungsmöglichkeiten, die sich für sie in diesen guten Beziehungen ergeben.  Beides hat seinen Ursprung in der „Sozialbezogenheit“ des Menschen und in seinem Bedürfnis nach „Ich-Wirksamkeit“. Im Business kommt noch der „Win-Win-Case“, also ein auf Kooperation basierendes Vorteilsdenken dazu. Gute Beziehungen sind von Vertrauen, Wertschätzung, Offenheit, Unterstützung, Fairness und Verbindlichkeit geprägt. Gute Beziehungen machen Beziehungen nicht nur belastbarer, weil sie dazu motivieren, einiges „für den Erhalt der guten Beziehung“ einzubringen, sondern sie bewirken auch die Stärkung der Ressource „Gemeinschaft“ i.S. eines beziehungsübergreifenden Kooperations- und Unterstützungsverhaltens. Aus der sozialgeschichtlichen Forschung weiß man, dass verbindliche und „regel- und wertebasierte Gemeinschaften“ ganze Orte, Regionen und Gesellschaften gestärkt und vorangebracht haben und sich auch in Krisen als resilient und innovativ erwiesen: So würde es z. B. den Wohlstand in Europa ohne die jahrhundertelange Tradition der klösterlichen Gemeinschaften und Kommunitäten nicht geben. Die „Gemeinschaft“ ist eine Ressource, die ein Unternehmen einerseits in Schwierigkeiten eher überleben lässt und andererseits fördern „Unternehmen als Gemeinschaft“ quasi automatisch auch ihr gesellschaftliches Äquivalent, das Gemeinwohl, weil sie gemeinschaftlich gesinnt sind.

Gemeinschaft meint, dass der Einzelne sicher sein kann, dass die Gemeinschaft ihn unterstützt, wie auch die Gemeinschaft sicher sein kann, dass jeder Einzelne für sie arbeitet. Es ist eine freiwillige Selbstverpflichtung zur gegenseitigen Unterstützung, ein unausgesprochener Vertrag auf Gegenseitigkeit. Es ist das Gegenteil von Silodenken, widerstreitende Partikularinteressen, individuellem Fortkommen und Karrieredenken, es stellt nicht den einzelnen, sondern die Gemeinschaft, hier das Team und das ganze Unternehmen in den Mittelpunkt des Fortkommens.

Ein Unternehmen, das in die sozialen und ethischen Kompetenzen ihrer Führungskräfte, Ihres Vertriebs und ihres Einkaufs investiert, stärkt die Nachhaltigkeit des eigenen Unternehmens. Ein Klima, eine Kultur, die von Vertrauen, Wertschätzung, Offenheit, Unterstützung, Fairness und Verbindlichkeit geprägt ist, kann nicht nur Krisen besser meistern, sondern erlebt auch ein Reputationsgewinn und das ganz ohne riesige Marketingbudgets. 

 

Fazit

Ob die Transformation eines Unternehmens zu mehr Nachhaltigkeit wirklich ernsthaft betrieben wird, sollte in den wenigsten Fällen eine rein betriebswirtschaftliche Frage sein. Sie sollte nur dann eine sein, wenn das Unternehmen durch eine Transformation gefährdet würde, denn Nachhaltigkeit als Wert wäre im Falle eines sicheren Überlebens des Unternehmens deutlich höher einzuordnen als der legitime Wert eines positiven Betriebsergebnisses. Letztlich hängt die Frage nach der Ernsthaftigkeit davon ab, ob und inwieweit Unternehmensverantwortliche die Unausweichlichkeit und die Notwendigkeit zu einer solchen Transformation in seiner Tiefe und Weite erkennen und ja, sie hängt auch von der Haltung und der Gesinnung der Unternehmensverantwortlichen ab. Diese Fragen könnten Sie sich als Unternehmensverantwortlicher stellen:

    1. Bin ich bereit in nachhaltige Prozesse, in nachhaltige Produkte und in eine nachhaltige Organisation zu investieren, auch wenn sich nicht gleich
          ein Business-Case ergibt?
    2. Akzeptiere ich aufgrund des damit verbundenen Kostenzuwachses eine kurz- und ggf. auch mittelfristige Ergebnisverschlechterung, wenn
          das Unternehmen dadurch nicht gefährdet ist?
    3. Bin ich bereit, Nachhaltigkeit als gleichrangiges Ziel neben die Erzielung eines Profits zu setzen?

Wenn Sie diese Fragen positiv beantworten können, werden Sie nicht nur das Notwendigste machen, werden nicht reflexhaft versuchen, diesbezügliche Kosten vermeiden zu wollen, sondern Sie werden das Möglichste machen wollen und einen Beitrag zur Rettung der Welt und der nächsten Generationen leisten. Im „Worst-Case“ haben Sie „nur“ zum gesellschaftlichen Erfolg beigetragen, im „Best-Case“ haben Sie zum gesellschaftlichen und auch zu Ihrem eigenen wirtschaftlichen Erfolg beigetragen. Seien Sie mutig, seien Sie ernsthaft!

 

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1https://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/vaude-chefin-populismus-gefaehrdet-den-standort-
deutschland?utm_source=latest-red-newsletter-daily&utm_medium=email&utm_campaign=79664&utm_content=Wirtschaft&utm_region=World&utm_position=11

2https://www.pwc.de/de/mittelstand/esg-strategie-und-reporting-im-mittelstand.html;
https://www.smarter-service.com/2023/08/10/esg-im-mittelstand/
https://firmenkunden.dzbank.de/content/firmenkunden/de/homepage/research/sonderumfrage-
nachhaltigkeit3.html
https://industrieanzeiger.industrie.de/news/sage-studie-viele-deutsche-kmu-nachhaltigkeit-keine-
prioritaet/

 3 https://www.wiwo.de/unternehmen/mittelstand/ranking-das-sind-die-50-nachhaltigsten-  unternehmen/29218768.html

 4https://www.fr.de/wirtschaft/tbl-china-uiguren-xinjiang-beschwerde-menschenrechte-zwangsarbeit-vw-bmw-mercedes-benz-zr-92362548.html?

 

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